Der StEB

Der Stadtelternbeirat gestaltet seine Aufgaben eigenständig nach den Interessen der Mitglieder und den Anregungen aus den Schulelternbeiräten. Der Stadtelternbeirat Kassel hat im Sommer 2008 in einem Leitbild und einer Geschäftsordnung die Grundzüge seiner Arbeit formuliert.

Leitbild
Geschäftsordnung



Die Aufgaben des Stadtelternbeirats sind im Hessischen Schulgesetz (HSchG) geregelt:

§ 115 (HSchG)
Aufgaben der Kreis- und Stadtelternbeiräte
(1) Die Kreis- und Stadtelternbeiräte beraten und fördern die Arbeit der Schulelternbeiräte.
(2) Der Kreis- oder Stadtelternbeirat ist anzuhören zum Schulentwicklungsplan des Schulträgers, vor Neuerrichtung einer Versuchsschule und bei Maßnahmen im Sinne des § 110 Abs. 2, sofern von diesen mehrere Schulen im Gebiet des Schulträgers gleichzeitig unmittelbar betroffen werden; die Rechte der Schulelternbeiräte bleiben unberührt.
(3) Kreis- und Stadtelternbeiräte sind auf Antrag eines Viertels der Schulelternbeiratsvorsitzenden, mindestens jedoch einmal im Schuljahr, verpflichtet, den Schulelternbeiratsvorsitzenden in Versammlungen über ihre Tätigkeit zu berichten. Den Schulelternbeiratsvorsitzenden ist hierbei Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Darlegung eigener Vorstellungen zu geben.