Geschäftsordnung des Stadtelternbeirats

Geschäftsordnung/Arbeitsgrundsätze des Stadtelternbeirates Kassel

1. Die Mitglieder

Die Mitglieder des Stadtelternbeirates Kassel verstehen sich als Team, das gemeinsam an der Umsetzung der Aufgaben (siehe Leitbild) des StEB Kassel arbeitet. Offenheit und Transparenz sind Grundsätze der Zusammenarbeit. Jedes Mitglied trägt eine Mitverantwortung für alle Angelegenheiten des StEB, ungeachtet ihrer/seiner besonderen Verantwortung für die Schulform, aus der sie/er gewählt wurde.

Eine aktive Mitarbeit im Stadtelternbeirat (ohne Stimmrecht) ist auch für andere Eltern, insbesondere für die gewählten nachrückenden Mitglieder des StEB Kassel grundsätzlich möglich. Diese Mitarbeit muss von den stimmberechtigten StEB-Mitgliedern mehrheitlich beschlossen werden. Damit soll allen gewählten Nachrückern bzw. zukünftig interessierten StEB Mitgliedern eine direkte Mitwirkung mit der aktuellen Arbeit möglich sein.

Jedes Mitglied ist gehalten, sich eigenständig (z. B. über Internetseiten, Newsletter des HKM, des LEB der Stadt Kassel etc.) über Vorgänge im Bildungsbereich zu informieren. Der Informationsfluss innerhalb des StEB erfolgt i. d. R. über Email, soweit nicht schriftliche Einladungen vorgeschrieben sind.

2. Die Sitzungen

Die Sitzungen des StEBs finden ca. alle sechs bis acht Wochen, außer in den Schulferien, wechselweise in einer Kasseler Schule statt. Sie sind öffentlich. Sie sind über die Homepage und die örtliche Presse bekannt zu geben.

Der Elternbeirat und die Schulleitung der gastgebenden Schule sind gesondert einzuladen. Die Nachrücker werden zu allen Sitzungen eingeladen und sind in den Mailverteiler aufzunehmen.

Die Sitzungen sind zu protokollieren. Die Protokolle sind den StEB Mitgliedern rechtzeitig vor der nächsten Sitzung zuzusenden. Änderungs- oder Ergänzungswünsche sind möglichst umgehend der/n Protokollführer/in zurück zu melden. Die Protokolle sind auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (Homepage des STEB).

Sollten Angelegenheiten behandelt werden müssen, die der Vertraulichkeit bedürfen (§103 HSchG) werden sie am Ende einer Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten. Diese finden auch keinen Eingang in die öffentlichen Protokolle.

Die Termine sollten längerfristig geplant und mit dem regelmäßig teilnehmenden Staatlichen Schulamt, dem Schulverwaltungsamt und dem Ausländerbeirat der Stadt Kassel abgestimmt werden.

3. Beschlüsse

Wenn die Beschlussfähigkeit der Sitzung gegeben ist (§ 102 (5) HSchG) gelten für Beschlüsse und Wahlen die einfache Mehrheit. Es wird angestrebt, Entscheidungen in einem möglichst großen Konsens zu treffen.

Grundsätzlich sind die Wahlen/Abstimmungen offen per Handzeichen durchzuführen. Auf Antrag kann eine Abstimmung geheim durchgeführt werden. Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen.

4. Arbeitsgruppen und Aktivitäten

Zu einzelnen Aufgaben- bzw. Themenbereichen kann das Gremium Ausschüsse einrichten und Mandate vergeben. Die Koordination der jeweiligen Ausschüsse und Mandate übernimmt der Vorstand des StEBs.

Alle interessierten Eltern und Elternbeiräte der jeweiligen Schulformen, können mit der Zustimmung des StEBs, in diesen Arbeitsgruppen mitwirken. Über Arbeitsinhalte und Ergebnisse wird das Gremium in regelmäßigen Abständen informiert, bzw. bei wichtigen Entscheidungen befragt.

Schulform bezogene Treffen in der Stadt sollten von den jeweiligen Vertreter/innen der Schulform mit Unterstützung des Vorstandes und interessierten Eltern organisiert werden.

Die Ausschüsse geben an den Vorstand Empfehlungen, Beschlüsse kann nur der STEB fassen.

5. Kommunikation innerhalb des Stadtelternbeirats

Der Informations- und Meinungsaustausch findet insbesondere in den Sitzungen des Stadtelternbeirates bzw. des Vorstandes statt. Damit soll gewährleistet sein, dass alle Mitglieder und Interessierte gleichermaßen daran teilhaben können.

Darüber hinaus ist zwischen den Sitzungsterminen für Informationen, Einladungen oder den Austausch unter den Mitgliedern, soweit möglich, das E-Mail zu nutzen. Deshalb sind die Mitglieder des Stadtelternbeirates gehalten, regelmäßig ihre E-Mail Eingänge zu sichten.

6. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus

  • einer oder einem Vorsitzenden,
  • einer oder einem stellvertretenden Vorsitzenden,
  • fünf Beisitzerinnen/Beisitzern.

6.1. 

Der Vorstand organisiert die laufende Arbeit, bereitet die Sitzungen vor und vertritt den Stadtelternbeirat gegenüber Dritten.

Es können bestimmte Aufgaben für einzelne Vorstandsmitglieder durch Beschluss des Stadtelternbeirates festgelegt werden (z. B. Schriftführer, Pressesprecher etc.).

Besondere Aufgaben, Vertretungen des Stadtelternbeirates in anderen Gremien, Termine etc. können auch von Mitgliedern oder anderen mitarbeitenden Interessierten auf Beschluss des Stadtelternbeirates wahrgenommen werden.
Die/der Vorsitzende ist dabei über die entsprechenden Aktivitäten zu informieren. Sie/er muss aufgrund seiner koordinierenden Stellung über alle wesentlichen Vorgänge des Stadtelternbeirates zeitnah informiert sein.

6.2. 

Die/der Vorsitzende koordiniert die Arbeit des Vorstandes und vertritt den Stadtelternbeirat nach außen, soweit nach 6.1. keine anderen Zuständigen festgelegt sind. Sie/er lädt zu den Sitzungen des Stadtelternbeirates ein.

Die/der Vorsitzende informiert die Vorstandmitglieder (bei bedeutenden oder dringenden Vorgängen auch alle Mitglieder) über eingehende Informationen, Einladungen, Anfragen etc.. Die/der Vorsitzende ist an die Beschlüsse des Stadtelternbeirates oder des Vorstandes gebunden.

Soweit kurzfristige Entscheidungen zu treffen oder Stellungnahmen abzugeben sind, sollten sie mit zwei weiteren Vorstandsmitgliedern abgestimmt werden.

Beschlossen vom Stadtelternbeirat Kassel am 22.02.2012